Honorar
Architektenhonorare sind gesetzlich geregelt. Sie dürfen nicht beliebig ausgehandelt werden. Die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen oder "HOAI" setzt die Höhe des Honorars fest. Faktoren für die Festsetzung des Honorars sind:
- der Umfang der Architektenleistung
- der Umfang der anrechenbaren Baukosten
- die Schwierigkeit der Bauaufgabe
Für die Schwierigkeit der Bauaufgabe gibt es fünf Honorarzonen. Folgen Sie diesen Link zum HOAI Informationsblatt des Architektenkammers:
Merkblatt 52 HOAI: Wie rechnet der Architekt sein Honorar ab?107.64 KB